Die Ausnahmeregelung für die Zulassung von Grundversorger ist mehrheitlich umgesetzt

Die meisten Kantone haben die Ausnahmeregelung sofort ab Anfangs April ohne zusätzliche Aufwand für die Antragssteller umgesetzt. Dies ist erfreulich und hat die Blockade, die über ein Jahr bestanden hat mindestens für den Moment gelöst.

Wie es in drei Jahren weitergeht, kann heute niemand sagen. Nun müssen die Kantone bis zum Sommer für mindestens eine Fachrichtung Höchstzahlen festlegen. Dies bedeutet, dass auch in der Schweiz ausgebildete Fachärzte sich nicht mehr in der Praxis niederlassen können, falls ihre Fachrichtung als überversorgt definiert wird. Was dies für die Aus- und Weiterbildung in den Spitälern, für die Attraktivität des Arztberufes generell und natürlich für die ambulante Versorgung bedeutet, wurde an diversen Stellen bereits diskutiert.

Die IGMG wehrt sich gegen diese staatlichen Eingriffe in ein sehr komplexes System. Solange die Tarifsituation und die damit verbundenen Fehlanreize nicht geklärt sind (Stichworte TARDOC und EFAS), verursachen diese Eingriffe nicht die gewünschte Wirkung auf die Kosten sondern gefährden die Versorgung. Als Beispiel dafür kann die dilettantische Umsetzung des Anordnungsmodells für Psychologen dienen.

PK, Juni 2023

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