Die parlamentarische Initiative wurde angenommen und damit erhalten ausländische ÄrztInnen der Grundversorgung eine Ausnahmeregelung bezüglich der Ausbildungsdauer in der Schweiz

Das Parlament hat die dringliche parlamentarische Initiative zur Ausnahmeregelung angenommen! In Rekordzeit wurde ein Gesetz revidiert. Dies ist kein Grund zum Feiern! In der gesamten Vernehmlassung haben wir, die IGMG und auch andere Fachpersonen auf den sich seit Jahrzenten abzeichnende Ärzte-Mangel in der Grundversorgung hingewiesen. Der Mangel hat multifaktoriellen Hintergrund, so unter anderem der immer noch bestehende Numerus Clausus mit zu wenig Studienplätzen, die seit Jahrzehnten stagnierenden Tarife mit entsprechend stagnierenden Löhnen und einer eklatanten finanziellen Schlechterstellung der Grundversorgung, der demographischen Entwicklung (welche alle Industrien und Berufszweige trifft) und der zunehmenden Regulierung, welche eine Niederlassung in die ambulante Versorgung beziehungsweise der eigenen Praxis praktisch verunmöglichen wird.

Nun liegt es an den Kantonen, die Blockade bei der Ausstellung der Berufsausübungs-bewilligung möglichst rasch zu lösen. In den letzten Wochen haben wir in den meisten Kantonen eine schnelle und professionelle Umsetzung gesehen.

Was bleibt ist eine unglaubliche Bürokratie, in welcher etablierte Qualitätszertifikate wie EQUAM[1] und SQS[2] nicht anerkannt werden, die Sprachdiplomanforderungen zwischen MEBEKO[3] Anerkennung und BAB[4]-Anforderungen diskrepant sind und der Anschluss an das EPD[5] zwingend ist.

Zu beachten ist, dass diese Ausnahmeregelung nur bis 2027 gilt, nachher müssen alle, auch Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung, mit einem ausländischen Diplom eine Weiterbildungszeit von drei Jahren in der Schweiz nachweisen.

Die Forderung der IGMG bleibt auch nach 2027 dieselbe: Keine Limitierung der Grundversorgung! Die Grundversorgung dient dem Gatekeeping, die Kosteneinsparungen wurden in diversen managed care Modellen eindrücklich nachgewiesen!

PK, April 2023

[1] https://www.equam.ch/

[2] https://www.sqs.ch/de

[3] MEBEKO: Medizinalberufekommission – für die Anerkennung ausländischer Diplome und Facharzttitel

[4] Berufsausübungsbewilligung wird durch die Kantone ausgestellt, Voraussetzung, um den Beruf im Gesundheitswesen auszuführen und eine Abrechnung ggü. Kassen zu ermöglichen

[5] https://www.patientendossier.ch/

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