Forderungen der IGMG zur Förderung einer quantitativ und qualitativ ausreichenden Grundversorgung in der Schweiz – Teil 2

Zulassungshürden:

Seit der Anpassung des KVG Artikels 36ff zum Zulassungsstopp ist es nicht nur unmöglich, Kollegen aus dem nahen Ausland mit gleichwertiger Ausbildung in einer Grundversorgerpraxis einzustellen, sondern die Hürden für eine Praxisaufnahme wurden massiv erhöht. Hier zu erwähnen sind eine Reihe von Qualitätssicherungsmassnahmen, die bereits vor Beginn der Arbeitstätigkeit nachgewiesen werden müssen, wie auch der Anschluss an ein EPD (Elektronisches Patientendossier), welches noch keinen Mehrwert für die Grundversorger oder die Patient*Innen bringt. Die nachzuweisenden Strukturen sind vor allem kostentreibend für die Praxis, haben aber mehrheitlich keinen Nachweis der WZW Kriterien erbringen müssen.

Die Forderung der IGMG:

  • Der Zulassungsstopp ist bezüglich ausländischen Ärzten (mit MEBEKO Anerkennung) in der Grundversorgung dahingehend anzupassen, dass der Nachweis einer dreijährigen Ausbildung in einer Schweizerischen Institution mindestens vorübergehend weggelassen wird.
  • Die Kantone sollen eine regionale Planung der Grundversorgung veranlassen und die quantitativen wie auch qualitativen Anforderungen selber regulieren können. Ihr Auftrag ist es, die Grundversorgung nachhaltig zu sichern.

Aus- und Weiterbildung:

Heute kann in der Schweiz jede/r Absolvent/in des Medizinstudiums die Fachrichtung frei wählen. Der Zugang zur OKP Abrechnung ist sowohl stationär als auch ambulant jederzeit gewährleistet.
Da alle Weiterbildungen 5 und mehr Jahre dauern, hat der aktuell erlassene Zulassungsstopp keine kurzfristige Wirkung auf die Weiterbildungsrichtung, insbesondere da man auch als Grundversorger keine Garantie auf eine Berufsausübungsbewilligung im niedergelassenen Bereich hat.

Die Forderung der IGMG:

Die Fachgesellschaften werden aufgefordert, zusammen mit Bund und Kantonen eine Steuerung der ärztlichen Weiterbildung basierend auf dem Bedarf an Versorgung und der zu erwartenden Innovation zu etablieren. Dabei können auch incentivierende Massnahmen, wie garantierte Niederlassung im Bereich der Grundversorgung, oder ein finanzielles Malus-Bonus System in Betracht gezogen werden.

Kompetenzen der nicht ärztlichen Berufe:

Die Grundversorgung funktioniert bereits heute stark in der Interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen akademischen und vor allem nicht akademischen Ausbildungen.
Die MPA (Medizinische Praxis Assistentin) ist vital für jeden Betrieb, in grösseren Praxen wurden bereits Spezialisierungspfade für die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten umgesetzt.

Die Forderung der IGMG:

Die Weiterbildung von MPAs zu spezialisierten (nicht akademisierten!) Fachkräften mit höherer Kompetenz und Abrechenbarkeit zu Lasten OKP soll gefördert werden. Die Ausbildung «MPK»1,2, ist dabei ein gutes Beispiel, dies kann und soll aber v.a. auch in der Kinder- und Jugendmedizin und in weiteren Themen ausserhalb der chronischen Erkrankungen weiter ausgebaut werden.

 

[1] https://www.aargauer-aerzte.ch/mpa/mpk/

[2] https://www.juventus.ch/medizin/medizinische-praxiskoordinatorin-mpk-fa-in-klinischer-richtung-mit-eidgenossischem-fachausweis

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