Rückblick – Einführung VITH – Verordnung für Integrität und
Transparenz im Heilmittelbereich

Die Einführung der VITH ab Januar 2020 hat alle Lieferanten und Leistungserbringer dazu gebracht, ihre Zusammenarbeitsverträge zu überarbeiten. Das KVG hatte bereits in den Jahren zuvor klar geregelt, dass Rabatte an den Patienten bzw. den Kostenträger weitergegeben werden müssen. Somit hat kaum jemand im niedergelassenen Bereich Rabatte ausgehandelt, da der Aufwand der Weitergabe mit viel Aufwand und vor allem rechtlicher Unsicherheiten verbunden war.

In der neuen Verordnung wurden aber weitere Bereiche mit eingeschlossen, so wurde unter anderem neu definiert, wer die Kostend er Logistik zu tragen hat. Auch wurde neu geregelt, wieviel von einem Rabatt beim Leistungserbringer bleiben darf, und für welche Zwecke dieses einbehalten von Rabatten verwendet werden dürfen.

Im Rahmen der IGMG Sitzungen konnten wir uns zu den unterschiedlichen Auslegungen bezüglich der VITH der verschiedenen Lieferanten austauschen, die wir teilweise auch für Kurz-Referate einladen konnten. Im weiteren wurden die von den Krankenkassenverbänden und der FMH ausgearbeiteten Verträge zur VITH-konformen Weitergabe der Rabatte bzw.
VITH konformen Nutzung der entsprechenden Gelder besprochen. Die Handhabung der Umsetzung stellte sich aber für die meisten Unternehmen als zu gross heraus, insbesondere, da die Rabattverhandlungen mit den Pharmafirmen mehrheitlich noch geführt werden mussten. Einzelne Mitglieder haben sich auf Pilotprojekte eingelassen.

Ab Frühjahr 2020 hat uns dann Corona «überrollt», so dass die Prioritäten massiv verschoben wurden, sowohl bei den Leistungserbringern, den Lieferanten als auch bei den Behörden. Bisher hat niemand aus der IGMG Gemeinschaft die Erfahrung gemacht, dass die in bestem Wissen und Gewissen ausgehandelten Verträge auf dem Prüfstand wären. Wir hoffen, dass das so bleibt und wir unsere Energie der qualitativ hochstehenden Versorgung unserer Patientinnen und Patienten widmen können.

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