Vernehmlassung der Revision des EPDG: Übergangsfinanzierung und Einwilligung sowie Forderungen der IGMG

Grundsätzlich begrüsst die IGMG die Revision. Ein EPD kann zur Sicherheit der Patientenversorgung und zur Vereinfachung der Administration führen sowie die integrierte Versorgung stärken. Gleichzeitig bedauern wir, dass das EPDG die Entwicklung eines modernen bzw. zukunftsorientierten Patientendossiers aktuell verhindert. Wir bedauern ebenfalls den föderalistischen Ansatz, welcher zu mehreren Stammgemeinschaften geführt hat.

Generell fordern wir folgende Anpassungen im EPDG bzw. EPD:

  1. Technische Optimierung, so dass das EPD für die Leistungserbringer tatsächlich einen Mehrwert darstellt. Dies kann durch die Integration von intelligenten Softwarelösungen, welche Texte zu Daten verarbeiten erfolgen. (Bsp. https://www.acodis.io ). Gleichzeitig sollen Anbieter von Softwaren verpflichtet werden, definierte Daten einheitlich zu erfassen und die Schnittstellen zum EPD zu gewährleisten.
  2. Zusammenführen der Stammgemeinschaften zu einer EPD-Plattform. Der ursprünglich kantonale Ansatz ist gescheitert!
  3. Aufhebung aller Freiwilligkeiten und somit Einführung eines Opt-out Modelles
  4. Nicht nur Finanzierung der Stammgemeinschaft / EPD-Plattform sondern auch Vermeidung der Kosten für die Leistungserbringer, insbesondere Spitäler, Heime und ambulante Anbieter. Die Kosten dürfen jedoch auch nicht auf die Prämienzahler umgewälzt werden. Die in der Anpassung vorgesehene Finanzierung muss zwingend bei den Leistungserbringern eingesetzt werden.
  5. Vereinfachung des Anmeldeprozesses: Es gibt bereits sehr viele Optionen, um die Identität gesichert bestätigen zu lassen!

Die doppelte Freiwilligkeit wurde durch die Revision des KVGs bereits ausgehebelt, indem Ärzte und Ärztinnen, die im ambulanten Bereich tätig sein möchten, bereits einen Anschluss an eine Stammgemeinschaft nachweisen müssen.

PK, März 2023

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