Das Anordnungsmodell für PsychologInnen war gut gemeint: Niederschwelliger Zugang zu psychologischer Psychotherapie und damit bessere Versorgung der Bevölkerung sowie endlich eine berufliche Gleichstellung der Psychotherapeutischen Psychologen mit anderen Gesundheitsberufen wie der Physiotherapie oder Psychotherapeutisch tätigen Psychiatern.
Leider war die Umsetzung dieser Idee auf allen Ebenen und durch alle Beteiligten in höchstem Masse dilettantisch:
Die Berücksichtigung der PsychologInnen in Ausbildung wurde schlicht vergessen, das Seilziehen um eine Lösung geschieht nun auf dem Rücken der Auszubildenden und der PatientInnen.
Die Handhabung in Spitälern wurde völlig ignoriert, so dass die Kassen nun Rückweisungen für jegliche Rechnung als gerechtfertigt sehen, die nicht Ihrer Interpretation in der Verordnung entspricht: Eine Anordnung durch einen Assistenzarzt in Ausbildung zum Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie wird nicht akzeptiert (obwohl das in den somatischen Fächern für sämtliche Verordnungen und Anordnungen gang und gäbe ist), die etablierten Prozesse in der Psychiatrie müssen, von Kassen getrieben, umgestellt werden.
Zu guter Letzt wird nun mit Erstaunen festgestellt, dass die Kosten massiv deutlicher ansteigen, als vom Bund berechnet: Dies vor allem, weil völlig übersehen wurde, wie viele PatientInnen ihre Therapie bisher mit Beiträgen aus der ambulanten Zusatzversicherung (VVG) und aus dem eigenen Sack bezahlt haben. Diese müssen nun im Anordnungsmodell abgerechnet werden und damit sind sie im KVG abgebildet. Der Umgang einiger Kassen mit den Kündigungsfristen dieser VVG Angebote würde einen weiteren Newsbeitrag füllen.
Die IGMG stellt widerholt fest, dass die für Formulierung von Gesetzen und Verordnungen zuständigen Personen die Komplexität im Gesundheitswesen nicht verstehen und nicht antizipieren: Schmetterlingseffekt.
PK, Juni 2023